Geänderte Förderkonditionen

Antragsneustart für Digitalisierungsprämie Plus zum 01.02.2021

Aktualisiert am

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Die Digitalisierungsprämie ist ein absolutes Erfolgsmodell. Der Neustart zum 01.02.2021 ermöglicht noch mehr Unternehmen eine Antragstellung und verstärkt den konjunkturellen Impuls deutlich“

Stuttgart, 15.01.2020. Ab dem 01.02.2021 können mit neuen Förderbedingungen wieder Anträge für die Digitalisierungsprämie Plus gestellt werden. Dies teilte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (15.01.2021) mit. „Die Digitalisierungsprämie ist ein absolutes Erfolgsmodell. Ich freue mich, dass nach einer mehrwöchigen Pause die Antragstellung ab dem 01.02.2021 wieder möglich sein wird. Mit dem Neustart mit angepassten Konditionen ermöglichen wir noch mehr Unternehmen im Land die Antragstellung und verstärken den konjunkturellen Impuls deutlich. Zu der Antragspause hatten wir uns entschlossen, um aufgrund des kritischen Infektionsgeschehens mit Beginn des Lockdown zur Minimierung von persönlichen Kontakten beizutragen, denn Förderanträge bei der Darlehensvariante müssen persönlich bei der Hausbank eingereicht werden. Angesichts des fortdauernden Lockdowns und immer drängenderen Herausforderungen bei der Digitalisierung, vor denen die Unternehmen stehen, werden wir die Antragstellung nun wieder ermöglichen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

„Die Digitalisierungsprämie Plus wird von den Unternehmen aus allen Branchen sehr gut nachgefragt. Das gilt besonders auch für Handwerk und Handel. Dies zeigt, dass unser Mittelstand bereit und willens ist, bei der Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen massiv Tempo aufzunehmen, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit und damit auch unsere Wirtschaft insgesamt zu stärken“, so die Ministerin weiter.

„Die letzten Monate haben uns allen nochmals deutlich gezeigt, von welch zentraler Bedeutung die Digitalisierung für die Unternehmen und ihre Beschäftigten ist. Ziel ist es daher, mit der Digitalisierungsprämie Plus die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen im Land nachhaltig zu unterstützen“, erklärte Hoffmeister-Kraut.

Ab dem 01.02.2021 ist es Unternehmen wieder möglich, Förderanträge für die Digitalisierungsprämie Plus – sowohl in der Darlehens- als auch in der Zuschussvariante – zu stellen. Die angepassten Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von 50 % (maximal aber 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und einen Zuschuss von zwölf % (maximal aber 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor. Mit den angepassten Konditionen können voraussichtlich insgesamt 8.500 Fördervorhaben anstelle von 6.000 Vorhaben gefördert werden. Das angestoßene Investitionsvolumen in Digitalisierung wird sich auf über 300 Millionen Euro erhöhen.

Weitere Informationen

Für die Digitalisierungsprämie Plus wurden bisher rund 2.500 Anträge gestellt. Durch die Anpassung der Konditionen soll die Förderung von mindestens weiteren 6.000 Unternehmen ermöglicht werden.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten gefördert. Ziel ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst rasch zu überwinden.

Downloads

  • Presseinformation: Digitalisierungsprämie Plus - Antragsneustart am 01.02.2021

    Gültig
    Eingestellt am 15.01.2021
    Gültig ab 15.01.2021
    Download starten PDF, 434,7 KB