Photovoltaik

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – Neues Förderprogramm der L-Bank flankiert die gesetzliche Photovoltaik-Pflicht an Wohngebäuden

Aktualisiert am
  • Anträge ab 01.12.2022 im Hausbankenverfahren möglich
  • Förderdarlehen im Zins verbilligt
  • Für Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen im selbstgenutzten Wohneigenheim

Karlsruhe, 01.12.2022. Mit dem Start des Programms Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik trägt die L‑Bank zur nachhaltigen Energieversorgung bei: Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage installieren, erhalten ein zinsverbilligtes Darlehen.

„Die L‑Bank richtet ihre Förderprogramme konsequent auf die förderpolitischen Fokusthemen der Zeit aus: Nachhaltigkeit und Strukturwandel durch Digitalisierung und Klimaschutz. Auch in der Wohnraumförderung sind wir bestrebt – neben dem sozialen Aspekt, das Angebot an bedarfsgerechtem und preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen – ökologische Ziele noch stärker in den Vordergrund zu rücken. Damit tragen wir den weiter steigenden Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung. Ein zentraler Ansatzpunkt ist dabei die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen“, betont Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, zum Start des neuen Programms.

Seit Mai 2022 verpflichtet das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) beim Wohngebäude-Neubau zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV). Ab Januar 2023 gilt die PV-Pflicht auch bei umfangreichen Dachsanierungen. Mit Wohnen mit Zukunft flankiert die L‑Bank die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg und hilft, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern.

„Für Unternehmen und größere Vorhaben besteht mit der Energiefinanzierung seit 15.09.2022 ein bedarfsgerechtes Förderangebot. Dieses wird nun um das wohnwirtschaftliche Förderangebot für Privatpersonen erweitert, die PV-Anlagen an Wohngebäuden installieren möchten. Die Antragstellung erfolgt dabei einfach und schlank über die Hausbank“, sagt Weymayr.

Bei Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik wird der Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten gefördert: an Fassaden, auf Garagen, Dächern, Carports oder Freiflächen. Eine der Wohneinheiten müssen die Antragstellenden selbst nutzen. Das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen. Es kann sich um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handeln. Das Alter des Gebäudes spielt für die Förderung keine Rolle. Der erzeugte Strom kann sowohl komplett selbst genutzt als auch ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Download

  • Presseinformation: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – Neues Förderprogramm der L-Bank flankiert die gesetzliche Photovoltaik-Pflicht an Wohngebäuden

    Gültig
    Eingestellt am 01.12.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    Download starten PDF, 29,1 KB