Härtefallhilfen

Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg: Ab heute können Anträge gestellt werden

Ab heute (15.03.2023, im Laufe des Nachmittags) können Unternehmen Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen bei der L‑Bank stellen. Das Programm hilft besonders stark betroffenen Betrieben, die Energiekrise zu bewältigen.

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab heute (15.03.2023, im Laufe des Nachmittags) Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L‑Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

Bereits vor Beginn der Härtefallhilfen wurden landesseitig Unterstützungsangebote zur Abfederung der Energiekrise aufgelegt. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie die Liquiditätshilfe Liquiditätskredit (Plus).
Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt. Die Wirtschaftsministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund zuletzt nicht reibungslos funktioniert habe.