Härtefallhilfen

Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht

Der Ministerrat hat heute (14.02.2023) die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschlossen. Durch diese Härtefallhilfen werden KMU, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt.

Das vom Land konzipierte Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBIDTAEarnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens 6 % aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L‑Bank gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisbremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.