Forschungsstudie der L‑Bank: Eigenheim für alle? – Die Landeskreditanstalten in Württemberg und Baden 1924 bis 1945

Aktualisiert am

Zumeldung zur Meldung: „Publikation ‚Die Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus' vorgestellt“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Karlsruhe, 29.04.2019. Als Förderbank des Landes hatte die L‑Bank das 2014 vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium initiierte Forschungsprojekt zur Rollen Badens und Württembergs in der NS-Zeit zum Anlass genommen, die seinerzeitige Rolle der Vorläuferinstitutionen der L‑Bank gleichfalls wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen.

2018 erschien die vom Stuttgarter Historiker Dr. Frederick Bacher verfasste Studie unter dem Titel: Eigenheim für alle? – Die Landeskreditanstalten in Württemberg und Baden 1924 bis 1945.

Haben die früheren Landeskreditanstalten aufgrund ihrer generellen Tätigkeit dem NS-Regime mit Bau- und Finanzierungsvorhaben gedient oder waren sie gar in die Verfolgung von Bürgern jüdischen Glaubens oder Regimegegnern eingebunden?

Die von Professor Dr. Wolfram Pyta von der Universität Stuttgart betreute unabhängige Forschungsstudie, die von der L‑Bank mit der Gewährung von Drittmitteln gefördert wurde, zeigt: Die beiden Landeskreditanstalten hatten keine besonders enge Verstrickung mit dem NS-Regime, können aber auch nicht als Bastion eines Widerstandes bezeichnet werden. Die Vorstandsmitglieder der Landeskreditanstalten waren staatstreue Verwaltungsbeamte. „Sie versahen ihren Dienst nach Vorschrift, taten nach eigenem Dafürhalten nur ihre Pflicht und hatten doch Teil an der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft“, so Wolfram Pyta im Vorwort des Buches.

Die Studie „Eigenheim für alle?“, ist die erste wissenschaftliche Aufarbeitung einer Förderbank über die eigene NS-Vergangenheit.

Downloads

  • Zumeldung: Forschungsstudie der L-Bank „Eigenheim für alle? – Die Landeskreditanstalten in Württemberg und Baden 1924 bis 1945“

    Gültig
    Eingestellt am 30.04.2019
    Gültig ab 30.04.2019
    Download starten PDF, 26,5 KB