Zukunftsland BW

Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ wieder aufgelegt

Aktualisiert am

Minister Franz Untersteller: „Mit dem Programm ist es uns gelungen, den Ausbau der Photovoltaik und der Speicherkapazität im Land weiter voranzubringen. Diese Erfolgsgeschichte führen wir jetzt fort“

Stuttgart, 01.03.2021. Das Umweltministerium hat das erfolgreiche Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden. Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll. Förderanträge zum neuaufgelegten Programm können ab dem 01.04.2021 bei der LBank gestellt werden.

Förderprogramm stärkt die Energiewende und die Wirtschaft im Land

„Mit der Neuauflage führen wir die Erfolgsgeschichte des Förderprogramms ‚Netzdienliche Photovoltaik-Speicher‘ fort. Das Programm setzt für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg attraktive Anreize, sich für die Energiewende zu engagieren. Zudem beschert es Unternehmen und Handwerk im ganzen Land neue Aufträge und trägt damit zur wirtschaftlichen Erholung in Baden-Württemberg bei“, sagte Minister Franz Untersteller heute (01.03.2021) anlässlich der Veröffentlichung des neuaufgelegten Förderprogramms in Stuttgart.

Das Programm leiste einen wichtigen Beitrag, erneuerbare Energien und Speicherkapazitäten im Land weiter auszubauen. Und mit der Vorgabe, die Photovoltaik-Anlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trage es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei, so der Minister.

Bedingungen des Förderprogramms

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich. Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.500 Euro unterstützt.

Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.

Schnelle Umsetzung durch „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen.

Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 01.07.2021 gestellt wird.

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm hat das Umweltministerium in einem übersichtlichen Flyer zusammengestellt. Dieser kann auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden. Genaue Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) auf unserer Website sowie in der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm.

Download

  • Presseinformation: Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ wieder aufgelegt

    Gültig
    Eingestellt am 01.03.2021
    Gültig ab 01.03.2021
    Download starten PDF, 144,6 KB