Wohnraumförderung

Hohe Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung

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Ministerin Razavi: „Die starke Nachfrage nach unserem Förderprogramm lässt mich hoffen, dass wir demnächst die Trendwende im sozialen Wohnungsbau erreichen.“

Für das Bewilligungsvolumen in Höhe von 377 Millionen Euro für 2022 liegen schon in voller Höhe Anträge vor

 

Stuttgart, 03.08.2022. Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt in diesem Jahr auf ein derart großes Interesse, dass das Rekord-Bewilligungsvolumen für das ganze Jahr in Höhe von 377 Millionen Euro bereits mit Anträgen belegt ist. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen will deshalb weitere 50 Millionen Euro zu Verfügung stellen.

„Die starke Nachfrage nach unserem Förderprogramm lässt mich hoffen, dass wir demnächst die Trendwende im sozialen Wohnungsbau erreichen, also den Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen im Land stoppen und in einen Anstieg verwandeln können“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL. Hierzu bedarf es allerdings auch der dringend notwendigen zügigen Realisierung der bewilligten Vorhaben.

Grundsätzlich sei die rege Nachfrage nach dem Wohnraumförderprogramm des Landes ein erfreuliches Zeichen, so die Ministerin. „Wir wollten unser Förderprogramm, das wir zum 1. Juni passgenau weiterentwickelt haben, attraktiv halten. Das ist uns gelungen“, so die Ministerin. Die aktuell sehr hohe Nachfrage sei auch darauf zurück zu führen, dass sich die allgemeinen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau in den letzten Wochen und Monaten durch Preis- und Zinssprünge rapide verschlechtert haben und weitere Risiken drohen. „Mietwohnungsbau ohne staatliche Förderung ist momentan vielerorts offenbar kaum noch rentabel. Deshalb ist das Wohnraumförderprogramm die richtige Antwort in schwierigen Zeiten“, so Razavi.

„Unser Programm ist so attraktiv, dass es in diesem Jahr zu Verzögerungen bei der Bewilligung kommen kann“, so Razavi. „Bei Anträgen zur Mietwohnraumförderung, die in diesem Jahr noch neu hinzukommen, wird die Bewilligung in etlichen Fällen allerdings ohnehin erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können, da die durchschnittliche Bearbeitungsdauer laut L‑Bank derzeit rund sechs Monate beträgt.“ 

Das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 kann in allen Förderlinien weiter in Anspruch genommen werden. Eine Bewilligung der beantragten Zuwendungen kann sich aber bis ins kommende Jahr verzögern, wenn im Jahr 2022 keine Bewilligung aus dem Bewilligungsvolumen mehr möglich ist.

Mit den bis zu 377 Millionen Euro bereitgestellten Subventionsmitteln konnten bis Ende Juli 2022 mehr als 2.200 Anträge für bezahlbaren Wohnraum bei rund 6.200 geförderten Wohneinheiten entgegengenommen werden. Alleine in der Mietwohnraumförderung werden so fast 3.200 Wohneinheiten an sozial gebundenem Wohnraum vorbereitet; zudem wurden so rund 1.000 geförderte Eigenheime für Familien mit geringerem Einkommen in die Wege geleitet.

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  • Presseinformation: Hohe Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung

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    Eingestellt am 03.08.2022
    Gültig ab 03.08.2022
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