Digitale Beantragung

Direkt und unbürokratisch: Das Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar

Aktualisiert am

Das meistgenutzte Darlehen aus dem Landeswohnraumförderprogramm kann ab sofort digital beantragt werden. Das Förderverfahren wird damit schlanker und effizienter.

Karlsruhe, 01.12.2025. Das Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar. Damit wird das Förderverfahren des meistgenutzten  Darlehens aus dem Landeswohnraumförderprogramm  schlanker und effizienter. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bezeichnet das neue Kreditportal als wichtige Unterstützung, um Ziele und Anspruch der Landeswohnraumförderung umzusetzen: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Eigentumsförderung für junge Familien und einkommensschwächere Haushalte ist uns ein zentrales Anliegen. Die Digitalisierung von Verfahrensschritten im Förderantrags- und Bewilligungsprozess hat für uns dabei einen großen Stellenwert. Wir wollen möglichst viele Menschen, die Förderung benötigen, möglichst gut erreichen.“

„Wir haben in einem stark nachgefragten Förderbereich ein modernes Kreditportal geschaffen, das die Voraussetzung ist für ein effizientes, transparentes und unbürokratisches Bewilligungsverfahren – und zwar vom Antrag bis perspektivisch zur Auszahlung“, erklärt Edith Weymayr, Vorstandsvorsitzende der L‑Bank. „Für die landeseigene Wohnraumförderung ist das ein echter Meilenstein.“

Das neue Online-Verfahren beim Z15-Darlehen ermöglicht Antragstellenden nicht nur, alle Unterlagen digital einzureichen. Es gibt auch die Möglichkeit, darüber mit der L‑Bank in Austausch zu treten und eine integrierte Plausibilisierung des Antrags.  Ein großer Vorteil ist auch, dass die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise, die die erste Anlaufstelle in der Landeswohnraumförderung sind, Zugang zum Portal haben.

Hintergrund

Das Z15-Darlehen dient der Finanzierung des Baus, Erwerbs oder Umbaus von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg. Es wird von der L‑Bank zu stark zinsverbilligten Konditionen vergeben. "Z15" bezieht sich auf eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren. Die Förderung richtet sich primär an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person lebt, die spezielle Wohnbedürfnisse hat. Um das Darlehen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Einkommens- und Wohnflächengrenzen.

Download

  • Presseinformation: Direkt und unbürokratisch: Das Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar

    Das meistgenutzte Darlehen aus dem Landeswohnraumförderprogramm kann ab sofort digital beantragt werden. Das Förderverfahren beim Z15-Darlehen wird damit schlanker und effizienter.

    Gültig
    Eingestellt am 01.12.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Download starten PDF, 69,4 KB