Wohnraumförderung

Weiterhin hohe Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist wei­terhin hoch attraktiv. Es stößt auf ein derart großes Interesse, dass das Bewilli­gungsvolumen für das Jahr 2024 in Höhe von 580 Mio. Euro bereits jetzt mit Anträgen voll belegt ist.

In allen Förderlinien, also sowohl in der sozialen Mietwohnraumförderung als auch in der Eigentumsförderung, können weiterhin Anträge gestellt werden. Diese werden auch von der L‑Bank, die das Programm umsetzt, registriert und bearbeitet. Weitere Bewilligungen von neuen und bereits vorliegenden Anträgen werden allerdings voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können.

Laut Ministerin Razavi stellen die 580 Mio. Euro, die das Land gemeinsam mit dem Bund in diesem Jahr in Baden-Württemberg in die soziale Wohnraumförderung investiert, einen neuen historischen Höchststand dar. Bislang war 1993 das Jahr, in dem in Baden-Württemberg mit rund 562 Mio. Euro am meisten in die Wohnraumförderung investiert worden war. 2023 waren es – alle noch kurzfristig erfolgten Verstärkungen mit eingerechnet – insgesamt 534 Mio. Euro. Im Jahr 2022 standen für die soziale Wohnraumförderung 427 Mio. Euro zur Verfügung, in den fünf Jahren davor waren es jeweils 250 Mio. Euro. Damit hat sich das Gesamtvolumen seit 2021 mehr als verdoppelt.