Wirtschaftsförderung

Neuordnung der Gründungs- und Mittelstandsförderung

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Mit dem neuaufgelegten Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg können kleine und mittlere Unternehmen ihre Vorhaben zu attraktiven Konditionen finanzieren. Junge Unternehmen profitieren von besonders günstigen Konditionen.

Karlsruhe, 01.03.2022. Die L‑Bank-Programme Gründungsfinanzierung und Wachstumsfinanzierung werden ab 01.03.2022 durch das neue Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW‑BW) ersetzt. Die L‑Bank bietet das Programm GuW-BW in Zusammenarbeit mit der KfW an. Mit den Förderdarlehen der GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Vorhaben zinsgünstig finanzieren. Sie wird in zwei Ausführungen angeboten: Für den etablierten Mittelstand die Variante GuW‑BW etablierte KMU und für die jungen Unternehmen die Variante GuW‑BW junge KMU, die sich durch besonders günstige Konditionen auszeichnet.

„In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Deutschland verfügt über ein leistungsstarkes Fördersystem, das hierzu einen wirkungsvollen Beitrag leisten kann. Die Bündelung der Kräfte von KfW und L‑Bank ist ein starkes Signal der Zusammenarbeit“, verdeutlicht Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW.

„Die Attraktivität unseres Förderangebots basiert auf der Bündelung von Bundes- und Landesförderung und Transparenz unserer Angebote. Für unsere Kundinnen und Kunden heißt das: Sie bekommen passgenaue Finanzierungsangebote aus einer Hand. Mit der Neustrukturierung der Mittelstandsförderung setzen wir diesen Weg fort und bieten den KMU eine sichere Planungsgrundlage für zukünftige Investitionen“, erklärt Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank.

 

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  • Presseinformation: Neuordnung der Gründungs- und Mittelstandsförderung

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    Eingestellt am 01.03.2022
    Gültig ab 01.03.2022
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