Verlängerung der Hilfsprogramme
Das Landeskabinett hat am 08.12.2020 die Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe und des Mezzanine-Beteiligungsprogramms beschlossen.
Damit können die Landeshilfen auch über 2020 hinaus beantragt werden.
Die Antragsfrist für das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe wird bis 24.02.2021 verlängert.
Seit dem Start des Programms konnten bereits rund 600 Betriebe mit rund 5,5 Millionen Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen Landesmittel in Höhe von 92 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Hierbei kommen Bundes- und Landesmittel gebündelt zum Einsatz. Es ist Teil der sogenannten Säule 2 des im Mai 2020 gestarteten Hilfsprogramms der Bundesregierung für Start-ups und mittelständische Unternehmen. Das Land stellt der L-Bank dabei insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit diese die Mittel in Form von Mezzanine-Kapital oder direkten Beteiligungen an Start-ups und Mittelständler weiterreichen können. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.