Wirtschaftsförderung

Modernisierung des Bürgschaftsprogramms: Bürgschaftsübernahmen der L-Bank bis 15 Millionen Euro und Reform der Bürgschaftsregelungen

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Die Modernisierung der Bürgschaftsregelungen soll dazu beitragen, die Kreditversorgung der Unternehmen in Baden-Württemberg insgesamt zu verbessern und so die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu stärken.“

Bürgschaften zur Unterstützung der Wirtschaft spielen seit jeher eine wichtige Rolle in Baden-Württemberg. Öffentliche Bürgschaften sind ein nachweislich erfolgreiches Förderinstrument für die Unternehmen, das sich auch volkwirtschaftlich positiv auswirkt.

Viele Unternehmen benötigen im Rahmen ihrer Hausbankenfinanzierungen zukünftig weitere externe Sicherheiten, weil sich in den letzten Corona-Jahren entweder ihr Eigenkapital weitgehend reduziert hat oder sie notwendige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz und in die Digitalisierung hohe Investitionsvolumen erforderlich machen.

Im Rahmen der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L‑Bank von fünf auf 15 Mio. Euro erhöht. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 dieser Erhöhung zugestimmt. Parallel dazu hat er die Gewährung einer neuen Rückbürgschaft zugunsten der L‑Bank verabschiedet, die bis zu dieser Grenze von 15 Mio. Euro eine 50 prozentige Rückverbürgung des Landes vorsieht. Dieses stellt eine angemessene Risikoteilung zwischen Land und L‑Bank bei zukünftigen Bürgschaftsübernahmen bis zur neuen Obergrenze von 15 Mio. Euro dar. Oberhalb dieser Grenze werden Landesbürgschaften vergeben, die vom Wirtschaftsausschuss des Landtags entschieden werden. Während der Corona-Pandemie lag die Grenze in den vergangenen zwei Jahren auf Grundlage einer bis zum 30.06.2022 befristeten Ausnahmeregelung bei 20 Mio. Euro einschließlich einer 100 Prozent-Rückbürgschaft des Landes und damit höher als bei der jetzt entschiedenen Regelung.