Schnelle Hilfe in der Krise: Als eines der ersten Bundesländer setzt Baden-Württemberg eigene Programme für den Mittelstand um. Kleine und mittlere Unternehmen sollen zügig und zielgerichtet den Winter dadurch überbrücken können.
Hilfen für den Mittelstand – Grünes Licht für Liquiditätskredit und Krisenberatung
Das Landesförderprogramm Liquiditätskredit (Plus) hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Dabei bedient sich das Land der Konzeption des Liquiditätskredits der L‑Bank, die sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt hat. Das Programm startet am 01.12.2022 und ist befristet bis 31.03.2023.
Darüber hinaus wird die Landesregierung ebenfalls zum 01.12.2022 bis zum 30.06.2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer Krisenberatung Energiekostenentlastung auflegen. Die Krisenberatung Energiekostenentlastung ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Die Krisenberatung Energiekostenentlastung wird mit über vier Mio. Euro aus Landesmitteln finanziert.