Ab heute können wieder Fördermittel für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragt werden. Neue Anträge können ab sofort bei der L-Bank gestellt werden.
Umwelt- und Klimaschutz
Neue Antragsphase des Förderprogramms KLIMOPASS startet
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat heute (10.10.) eine neue Antragsphase für das Förderprogramm KLIMOPASS zur Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen gestartet. Kommunen sowie kleinere und mittlere Unternehmen im Land können ab jetzt ihre Förderanträge wieder bei der L‑Bank stellen. Das Umweltministerium stellt jährlich 500.000 Euro für neue Förderprojekte zur Verfügung.
Mit der neuen Antragsphase haben sich auch folgende Neuerungen am Förderprogramm ergeben:
- Um als Kommune am Förderprogramm KLIMOPASS teilnehmen zu können, ist ein Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Voraussetzung. Eine Ausnahme gilt beim Modul A (Beratung) des Förderprogramms.
- Die bisher im Programm vorgesehene Förderung von investiven Hitzemaßnahme in Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wird durch die Förderrichtlinie des Bundes Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen abgelöst. Dieses Förderprogramm soll über die kommenden Jahre fortgeführt und verstetigt werden. Eine Doppelförderung wird damit vermieden.