Zu Beginn der Corona-Pandemie legten Bund und Land die Soforthilfe Corona auf. Nun beginnt zweieinhalb Jahre nach dem Start die nächste Phase der Programmabwicklung.
Soforthilfe Corona: Bei dem Rückforderungsverfahren ist ein langes Zahlungsziel möglich. Die Bescheide an die Unternehmen werden ab Anfang August verschickt.
Die Soforthilfe Corona ist das größte Hilfsprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs: Mehr als 245.000 Anträge wurden bewilligt und Zuschüsse in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ausgezahlt. Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wurden damit zu Beginn der Pandemie unterstützt. Die Unternehmen haben dabei im Soforthilfeantrag – den Kriterien der Soforthilfe Corona entsprechend – ihren coronabedingten Liquiditätsengpass selbst abgeschätzt. Die Unterstützungsleistung wurde in Höhe des so ermittelten, zukünftig erwarteten Liquiditätsengpasses unbürokratisch ausbezahlt.
Rückblickend stellte sich bei vielen Unternehmen heraus, dass der Liquiditätsengpass nicht in vollem Umfang eingetreten ist. Mehr als ein Drittel der angeschriebenen Unternehmen hat deshalb einen geringeren Unterstützungsbedarf angezeigt. Diese Unternehmen bekommen Anfang August auf der Basis ihrer im Rückmeldeverfahren gemachten Angaben individuelle Rückzahlungsbescheide. Die dort ausgewiesenen Zahlungen müssen bis Ende Juni 2023 geleistet werden. Die Rückzahlungsfrist wurde bewusst großzügig bemessen. Damit soll eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden.