Die Anschaffung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen im selbstgenutzten Wohneigenheim kann mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen finanziert werden. Anträge für das neue Förderprogramm sind ab 01.12.2022 im Hausbankenverfahren möglich.
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – Neues Förderprogramm der L-Bank flankiert die gesetzliche Photovoltaik-Pflicht an Wohngebäuden
Mit dem Start des Programms Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik trägt die L‑Bank zur nachhaltigen Energieversorgung bei: Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage installieren, erhalten ein zinsverbilligtes Darlehen.
Seit Mai 2022 verpflichtet das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) beim Wohngebäude-Neubau zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV). Ab Januar 2023 gilt die PV-Pflicht auch bei umfangreichen Dachsanierungen. Mit Wohnen mit Zukunft flankiert die L‑Bank die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg und hilft, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern.
Bei Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik wird der Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten gefördert: an Fassaden, auf Garagen, Dächern, Carports oder Freiflächen. Eine der Wohneinheiten müssen die Antragstellenden selbst nutzen. Das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen. Es kann sich um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handeln. Das Alter des Gebäudes spielt für die Förderung keine Rolle. Der erzeugte Strom kann sowohl komplett selbst genutzt als auch ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.