Digitale Beantragung

Direkt und unbürokratisch: Das Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar

Das meistgenutzte Darlehen aus dem Landeswohnraumförderprogramm kann ab sofort digital beantragt werden. Das Förderverfahren wird damit schlanker und effizienter.

Das neue Online-Verfahren beim Z15-Darlehen ermöglicht Antragstellenden nicht nur, alle Unterlagen digital einzureichen. Es gibt auch die Möglichkeit, darüber mit der L‑Bank in Austausch zu treten und eine integrierte Plausibilisierung des Antrags.  Ein großer Vorteil ist auch, dass die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise, die die erste Anlaufstelle in der Landeswohnraumförderung sind, Zugang zum Portal haben.