Innovationsfinanzierung: Die Ampeln stehen auf grün!

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LBank und Bürgschaftsbank verlängern Rahmenvertrag für InnovFin-70-Bürgschaften

Karlsruhe, 08.08.2017. Innovationen, neue Geschäftsmodelle und veränderte Wertschöpfungslogiken kennzeichnen die Arbeitswelt der Zukunft. Für viele mittelständische Unternehmen eine enorme Herausforderung, die finanzielle Kraftanstrengungen erfordert. Die Strategie der baden-württembergischen Landesregierung, die Technologieführerschaft ebenso wie die Innovationsstärke des Landes zu fördern und weiter auszubauen, muss durch geeignete Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand untermauert werden.

Wie der eben vorgestellte Innovationsatlas 2017 des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Das gelte, so Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstands der L‑Bank, auch für die Finanzierungsinstrumente. „Neben der neuen Innovationsfinanzierung 4.0 stellen L‑Bank und Bürgschaftsbank mit der Verlängerung der lnnovFin 70 Bürgschaft sicher, dass innovative Unternehmen und Vorhaben nicht nur mit attraktiven Refinanzierungsmitteln, sondern weiterhin auch mit einer Bürgschaft unterstützt werden können“, so Nawrath. Anlässlich der Verlängerung des InnovFin-Rahmenvertrags mit dem European Investment Fund (EIF) betonte Nawrath weiter, dass dabei „Mittel aus der Europäischen Union nach Baden-Württemberg geholt werden, die mit Bundesmitteln gekoppelt werden können. Die Partner L‑Bank und Bürgschaftsbank bündeln so Angebote der EUEuropäische Union, des Bundes und des Landes und stellen finanzierungsseitig die Ampel für die Investitionsoffensive der Landesregierung auf grün.“

Für Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist die InnovFin 70 Bürgschaft ein äußerst attraktives Angebot: „70 % Absicherung für Förder- oder Hausbankenkredite sind ein Wort. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, wie flexibel diese Bürgschaften sowohl für Innovationsprojekte als auch für alle sonstigen Vorhaben zum Einsatz kommen können, soweit das Unternehmen selbst innovativ ist.“

Ergänzende Programminformationen:

Eine InnovFin 70 Bürgschaft in Anspruch nehmen können kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des EU-Kriteriums sowie Small Mid Caps (Mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern), die bestimmte Innovationskriterien erfüllen. L‑Bank bzw. Bürgschaftsbank entlasten das finanzierende Kreditinstitut (in der Regel die Hausbank des Unternehmens) in Form einer Ausfallbürgschaft. Es werden 70 % der Finanzierung verbürgt. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Bürgschaftsbeträge bis zu 1,25 Mio. Euro werden durch die Bürgschaftsbank verbürgt und Beträge über 1,25 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro durch die L‑Bank.

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