L‑Bank läutet Ende des Libor ein

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Durchbruch der SOFR wird erwartet

Karlsruhe, 19.11.2018. Als erste europäische Förderbank hat die L‑Bank eine variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibung emittiert, deren Zinssatz an den SOFR (Secured Overnight Financing Rate) gebunden ist. Die L‑Bank reagiert damit frühzeitig auf das bevorstehende Ende des Libors (London Interbank Offered Rate). „Wir haben den SOFR gespannt getestet, weil wir erwarten, dass dieser zum neuen Orientierungszins der Märkte im USDUS-Dollar-Segment werden könnte“, erläuterte der Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, Dr. Axel Nawrath, bei der Emittierung.
SOFR beruht auf dem so genannten Repo-Markt, an dem kurzfristig Liquidität gehandelt und mit US-Staatspapieren abgesichert wird. SOFR liegen reale Transaktionen zugrunde und nicht wie bei Libor Schätzungen der Zinssätze, zu denen Banken sich gegenseitig ungesicherte Kredite gewähren würden. „Mit der von der Federal Reserve Bank of New York im April 2018 eingeführten SOFR steht jetzt eine qualitativ hochwertige Referenzalternative zur Verfügung. Der damit verbundene Umstieg auf reale Daten schafft Vertrauen“, so Nawrath.

Die L‑Bank emittierte als erste europäische Förderbank eine Anleihe mit variablem Zinssatz in USD (USD-Floater), dessen Zinssatz an den SOFR gebunden ist. Hierbei handelte es sich um ein Testgeschäft mit einem anfänglichen Nominalvolumen von 5 Mio. USD. Der SOFR-Floater wurde mit einjähriger Laufzeit und vierteljährlicher Zinszahlung begeben. Die Transaktion wurde von den Marktteilnehmern äußert positiv aufgenommen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurden zwei weitere Testgeschäfte emittiert und der Nominalbetrag auf 12 Millionen USD erhöht. Die BMOBank of Montreal Capital Markets fungierte als Finanzdienstleister. Die L‑Bank ist bestrebt, in Zukunft regelmäßig SOFR-gebundene USD-Floater mit größeren Volumina zu begeben.

Hintergrund

Libor und andere Interbank Offered Rates sind aktuell der Standard für Verträge, die auf variablen Zinsen basieren. Sie dienen weltweit als Grundlage für Finanzkontrakte im Wert von rund 350 Billionen Dollar. Diese Referenzzinssätze waren nach der Finanzmarktkrise in die Schlagzeilen geraten. Händler diverser Geldhäuser hatten diese durch gegenseitige Absprachen manipuliert. Die EUEuropäische Union hat mit der „Benchmarkverordnung“ darauf reagiert. Sie ist seit dem 01.01.2018 neuer Steuerungsrahmen für Referenzwerte, die in der EU für Finanzinstrumente verwendet werden. Libor und Euribor entsprechen nicht den Vorgaben des Referenzrahmens. Die britische Aufsichtsbehörde FCAFinancial Services Authority hat dementsprechend bereits angekündigt, dass ab 2021 keine Preisstellung für die kurzfristige, unbesicherte Überlassung von Kapital zwischen Finanzinstituten mehr erhoben wird.

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