Stellungnahme von Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstands der Bank, zur Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes zur Klage der L‑Bank gegen die EZB über die Aufsicht der L‑Bank durch die EZB am 08.05.2019.
Pressestatement der L‑Bank zur EZB-Klage vom 08.05.2019
„Der Europäische Gerichtshof hat aus unserer Sicht die Fehleinschätzung des Europäischen Gerichts erster Instanz bedauerlicherweise perpetuiert. Unsere Klage hat sich dennoch als richtiger und wichtiger Schritt erwiesen, indem sie mit dazu beigetragen hat, dass die europäische Politik das Geschäftsmodell von regionalen Förderbanken besser verstehen und einwerten konnte.
Daher freuen wir uns über die am 16.04.2019 ergangene positive Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Herausnahme der deutschen rechtlich selbständigen Förderbanken aus der europäischen Bankenaufsicht und -abwicklung. Wir gehen davon aus, dass diese Förderbankenausnahme – nach noch notwendiger formeller Beteiligung der anderen europäischen Organe – im Laufe des Juni 2019 in Kraft tritt. Wir freuen uns über diese angemessene regulatorische Einstufung der Förderbanken und auf die künftige Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
Trotz des mehrjährigen Klageverfahrens war die Bankenaufsicht durch die EZB jederzeit von Fairness und Respekt geprägt. Dafür möchten wir an dieser Stelle der EZB danken.“
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Presse-Statement: Stellungnahme L‑Bank vom 08.05.2019 zur EZB-Klage
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Bild: Porträt Dr. Axel Nawrath