Jahresergebnis 2019

L-Bank-Bilanz 2019: Das starke Förderjahr ist Kraftquelle für die Krise

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  • Förderbilanz: Fördervolumen von mehr als 8 Milliarden Euro über alle Programme wirkt als strukturelles Polster nach.
  • Landeswohnraumförderung: Der kontinuierlich eingeleitete Turnaround in der sozialen Mietwohnraumförderung festigt sich durch über 2.600 neue sozialgebundene Wohneinheiten.
  • Wirtschaftsförderung: Die Transformation des baden-württembergischen Mittelstandes entlang der Fokusthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung wurde mit einem Fördervolumen von über 1 Milliarde flankiert.
  • Ausblick 2020: Corona-Pandemie erfordert umfängliche Sofortmaßnahmen und eine gezielte Revitalisierung des Mittelstands.

Karlsruhe, 29.04.2020. „Der Strukturwandel der baden-württembergischen Wirtschaft rund um die großen Entwicklungslinien Digitalisierung und Nachhaltigkeit fordert unsere Unternehmen bereits seit geraumer Zeit. Dieser ohnehin schon hohe Veränderungsdruck bekommt durch die Corona-Pandemie nochmals eine ganz neue Qualität. Das Hier und Jetzt – die Corona-Krise – hat absolute Priorität. Als Förderbank sind wir in dieser Konstellation in besonderem Maße gefordert. Wir können aber auch deutlich machen, was eine Förderbank wie die L‑Bank leisten kann“, so Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, bei der Vorstellung der Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2019.

„Es fällt uns allen in diesen Krisentagen schwer ins vergangene Jahr zurückzublicken, und der Ausblick auf den weiteren Jahresverlauf ist von großer Unsicherheit geprägt. Aber beides ist notwendig und beides lohnt sich. Der Rückblick gibt Kraft und der Blick nach vorne ist Gebot der Stunde. Gerade als Förderbank müssen wir nicht nur die Unternehmen und Bürger mit Sofortmaßnahmen unterstützen, sondern auch die Zukunftsperspektiven im Blick behalten.“

Im Jahr 2019 war die Förderung der L‑Bank trotz des anhaltenden Niedrigzinsumfelds attraktiv. Die Vergabe von Förderkrediten konnte auf rund 4,9 Mrd. Euro (Vorjahr: 4,8 Mrd. Euro) gesteigert werden. Der L‑Bank ist es damit auch im Niedrigzinsumfeld gelungen, attraktive Förderangebote am Markt zu platzieren.

Der Mehrwert einer Förderung liegt dabei nicht mehr nur in der Zinssubvention, der Zusatznutzen wird beispielsweise auch durch Tilgungszuschüsse oder passende Laufzeiten geschaffen. Hinzu kommt eine ausgebaute Informations- und Beratungsinfrastruktur. „Ob mit unseren Hotlines oder den (Video-) Beratungssprechtagen, wir sind nah beim Förderkunden und dessen Bedürfnissen“, erläuterte Weymayr.

Förderkredite bleiben ein zentrales Förderinstrument

Mit klassischen Förderkrediten – dem Kerninstrument der L‑Bank-Förderung – werden Investitionen in Wirtschaft, Wohnraum und Infrastruktur angekurbelt. Dabei bedienen wir uns vorrangig des Hausbankverfahrens, im Kontext der Landeswohnraumförderung erfolgt eine Direktkreditvergabe.

Das zugesagte Kreditvolumen im Kerngeschäft für Wirtschaft und Wohnen übertraf 2019 mit 4,8 Mrd. Euro das bereits starke Vorjahr (4,6 Mrd. Euro).

„Wir sind uns bewusst, dass ein solches Ergebnis nur durch die koordinierte, gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten möglich ist. Ohne die enge Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern vor Ort, den Volksbanken, Sparkassen, Geschäftsbanken und deren Engagement wäre eine Förderung in diesem Umfang und dieser Breitenwirkung für ganz Baden-Württemberg nicht leistbar. Wir bauen auch in Zukunft auf diese Partnerschaft – ebenso wie auf die seit vielen Jahren verlässliche und vertrauensvolle Kooperation mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg“, so Weymayr.

Wohnraumförderung: Bezahlbares Wohnen ist und bleibt für Baden-Württemberg ein wichtiges Thema

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in Baden-Württemberg nicht nur ein städtisches Problem, er hat auch ländliche Regionen erreicht.

Die besonders nach der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgelaufene Baulücke und die demografische Entwicklung haben zu einem dringenden Handlungsbedarf geführt: Nach der 2017 von der Wohnraum-Allianz angeregten und von der L‑Bank in Auftrag gegebenen Prognos-Studie müssen bis 2025 in Baden-Württemberg 410.000 bis 485.000 Wohnungen gebaut werden.

Die Förderung von neuem, bedarfsgerechtem und gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung bzw. Modernisierung bestehenden Wohnraums gehören daher zu den Förderschwerpunkten der L‑Bank. In Summe konnten wir das Fördervolumen auf 1,75 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,43 Mrd. Euro) steigern.

„Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei auf die soziale Mietwohnraumförderung gelegt. Sie kommt besonders einkommensschwächeren Haushalten zu Gute und ergänzt so das Angebot des freien Wohnungsmarkts. Mit einem Fördervolumen von 388 Mio. Euro (Vorjahr: 302 Mio. Euro) leistete das Landeswohnraumförderprogramm einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung einkommensschwächerer Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum. Die geförderten rund 2.600 Wohneinheiten – davon fast 2.100 Wohneinheiten in Neubaumaßnahmen – lagen deutlich über der im Prognos-Gutachten identifizierten neuralgischen Schwelle von 1.500 zusätzlichen Wohneinheiten pro Jahr, die notwendig sind, um wenigstens den Bestand an sozialgebundenen Mietwohnungen im Land zu halten. Einem weiteren Abschmelzen des sozialgebundenen Wohnungsbestands, wie es in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten war, wurde so erfolgreich entgegengewirkt“, erläuterte Weymayr.

Wirtschaftsförderung: In der Breite und in der Ausrichtung gut positioniert

Insgesamt wurden rund 11.100 Unternehmen (Vorjahr: 8.600 Unternehmen) im Land Fördermittel in den Programmen der Gründungs-, Mittelstands- und Landwirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt. „Mit dem Fördervolumen von 3,05 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,15 Mrd. Euro) können wir erneut ein starkes Förderjahr verbuchen“, so Weymayr.

Insbesondere in den zukunftsorientierten Förderprogrammen rund um Gründung, Innovation und Digitalisierung konnten dabei leichte Zuwächse erzielt werden. Mit den Förderkrediten wurden 353.000 Arbeitsplätze gesichert und 15.000 Stellen neu geschaffen.

Mittelstandsförderung: Der baden-württembergische Mittelstand geht die Transformation an

Über alle Programme der Mittelstandsförderung hinweg wurden im Jahr 2019 zinsgünstige Kredite mit einem Gesamtvolumen von 2,25 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,32 Mrd. Euro) an mehr als 8.000 Betriebe ausgereicht (Vorjahr: 5.100).

Damit wurde die Schaffung von ca. 12.000 neuen Arbeitsplätzen unterstützt und rund 325.000 Arbeitsplätze gesichert. Volumenstärkstes Förderprogramm ist mit 654 Mio. Euro weiterhin die Ressourceneffizienzfinanzierung, die einen großen Beitrag zu den Klimazielen von Land und Bund leistet.

Die Stärke des Südwestens liegt in der Breite der Innovationen und dem guten Zusammenspiel der Akteure. Die Ausgangslage ist hervorragend: Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Union Innovationsführer und liegt beim Arbeitsangebot in der Spitzengruppe.

Damit dies so bleibt, müssen auch zukünftig Spitzen- und Breitenförderung Hand in Hand gehen. Besonders die Digitalisierungsprämie ist darauf ausgerichtet, KMUKleine und mittlere Unternehmenaller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen und so die Wirtschaft in der ganzen Breite einen Schritt voran zu bringen.

Mit der Digitalisierungsprämie wurden 2019 mehr als 4.300 Unternehmen erreicht. Das Finanzierungsvolumen erhöhte sich von 29 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 117 Mio. Euro.

Gemeinsam mit der Digitalisierungsprämie bilden die Programme Ressourceneffizienzfinanzierung und Innovationsfinanzierung ein Angebotspaket, das auf unterschiedliche Aspekte der Transformation der baden-württembergischen Wirtschaft einzahlt.

In Summe haben die Unternehmen im Land für diese Förderzwecke rund 1,05 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,01 Mrd. Euro) nachgefragt.

Existenzgründung und Start-ups: Gründungsförderung ist Zukunftssicherung

Start-ups mit guten Ideen brauchen Unterstützung, um sich am Markt zu etablieren. Gerade zum Start ist ein vielfältiges Finanzierungsökosystem notwendig, das für alle Finanzierungskonstellationen adäquate Lösungen bereithält.

„Mit der Startfinanzierung 80 und der Gründungsfinanzierung ist die L‑Bank im Darlehensbereich gut aufgestellt“, sagte Weymayr. „Mit in Summe 644 Mio. Euro haben die Programme der Existenzgründungsförderung wieder ein echtes Ausrufezeichen gesetzt (Vorjahr: 624 Mio. Euro).“

Eine bestehende Finanzierungslücke bestand in der Vergangenheit bei der Anschubfinanzierung von innovativen Geschäftsideen in der frühen Startphase. Mit der Einführung des Finanzierungsinstruments Start-up BW Pre-Seed wurde diese Lücke geschlossen und die Existenzgründungsfinanzierung abgerundet.

Förderung durch Eigenkapitalvergabe: eröffnet Chancen, die Fremdkapital nicht bietet

Die öffentliche Hand hat rund um Wirtschaftsministerium, L‑Bank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ein gut aufeinander abgestimmtes Förderökosystem aufgebaut. Mit dem Fonds LEA Venturepartner für junge Innovationsträger und dem Mittelstandsfonds LEA Mittelstandspartner stehen starke Eigenkapitalinstrumente, die Unternehmen in den jeweils unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Schwerpunkten gezielt unterstützen können, zur Verfügung.

Beim Fonds LEA Venturepartner wurde das Final Closing im vergangenen Jahr mit einem Zeichnungsvolumen von 60 Mio. Euro abgeschlossen. Bisher wurden fünf Investments getätigt.

Beim Fonds LEA Mittelstandspartner wurden bereits 75 % des Fondsvolumens von 200 Mio. Euro abgerufen. Insgesamt wurden acht Investments getätigt.

„Bei beiden Fonds hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren bestens bewährt“, so Weymayr. „Auch die jeweiligen Netzwerke ergänzen sich, sodass die Unternehmen auf ein besonders ausgeprägtes Unterstützungsangebot Zugriff haben.“

Förderung durch Standortentwicklung: Erfolgsmodell mit Perspektive

Die Standortentwicklung wird von den Immobilientochtergesellschaften der L‑Bank durchgeführt. Im Technologiepark Karlsruhe (TPK), dem Stuttgart Engineering Park (STEP), dem Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) und dem Mannheimer Technologiepark (TPMA) haben technologieorientierte Unternehmen ein attraktives Raumangebot.

Die Standorte der Technologieparks sind bestens am Markt etabliert. Die bestehenden Parks haben keine Flächenleerstände und sind voll ausgelastet.

Zuletzt wurde das erste Gebäude im Technologiepark Mannheim (TPMA) im August 2019 bezugsfertig. Auch dieses ist bereits komplett vermietet.

In den Technologieparks der L‑Bank waren Ende 2019 rund 250 Unternehmen mit 11.000 Mitarbeitern angesiedelt und damit rund 500 Mitarbeiter mehr als noch vor einem Jahr. Die meisten Unternehmen wachsen dabei innerhalb der Parks und zeigen so, dass sie ihre technologischen Ideen in unternehmerisches Wachstum umwandeln können.

„Auch beim jüngsten Projekt, dem Innovationszentrum Freiburg (FRIZ), geht es voran“, erläuterte Weymayr. „Das Grundstück steht zur Verfügung und der Bauantrag wurde gestellt. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist mit einer Bauzeit von gut zwei Jahren zu rechnen. Unsere Technologieparkfamilie bekommt damit weiteren Zuwachs. Aber auch an den bestehenden Standorten bewegt sich etwas: In Tübingen, Reutlingen und Karlsruhe sind weitere Baumaßnahmen geplant.“ Zur Planung der weiteren Entwicklung der Technologieparks haben wir eine Untersuchung der bestehenden Parks in Auftrag gegeben.

Ohne Umweg: Finanzhilfen wirken direkt

Bei der Ausreichung von Finanzhilfen ist die L‑Bank als Dienstleister für das Land Baden-Württemberg tätig und bei einer Vielzahl von Förderprogrammen in die Zuschussgewährung eingebunden. Das gesamte Zusagevolumen im Bereich der Finanzhilfen erreichte 2019 mit 2,70 Mrd. Euro das hohe Vorjahresniveau (2,72 Mrd. Euro).

Das Elterngeld war auch im Jahr 2019 die umfangreichste von der L‑Bank umgesetzte Dienstleistung: Mit einem Fördervolumen von 1.049 Mio. Euro (Vorjahr: 993 Mio. Euro) wurde erstmals mehr als eine Milliarde Euro Elterngeld zugesagt. Die L‑Bank hat dabei im Auftrag des Landes rund 150.000 Elterngeldanträge bewilligt (Vorjahr: 147.000).

Ein Rekordergebnis war auch bei der Väterquote zu verzeichnen: 44 % der Antragsteller sind Väter. „Die Zunahme der Väterquote zeigt, dass partnerschaftliche Kinderbetreuung in den Familien zunehmend zur Normalität wird“, so Weymayr.

Um die Möglichkeiten des Elterngeldes für die Familien passgenau zu gestalten, ist in vielen Fällen eine Beratung sinnvoll – insbesondere seit das ElterngeldPlus und der damit verbundene Partnerschaftsbonus die Möglichkeiten erweitert haben. „Unser Servicecenter Familienförderung informiert und berät umfassend. Rund 290.000 telefonische Beratungen unterstreichen, wie wichtig eine gute Begleitung bei der Antragstellung ist“, so Weymayr.

Betriebsergebnis 2019

Die L‑Bank erwirtschaftete im Jahr 2019 ordentliche Erträge in Höhe von 355,2 Mio. Euro (Vorjahr: 398,4 Mio. Euro). Der Zinsüberschuss, der unverändert die wichtigste Ertragsquelle der L‑Bank darstellt, war im Jahr 2019 mit 302,0 Mio. Euro erwartungsgemäß rückläufig (Vorjahr: 331,4 Mio. Euro).

„Der Zinsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr um 29,4 Mio. Euro zurückgegangen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die expansive Geldpolitik und das damit verbundene Niedrigzinsniveau, das einen geringeren Ergebnisbeitrag aus dem Kapitalmarktgeschäft zur Folge hatte“, kommentierte Dr. Ulrich Theileis, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der L‑Bank, die Ergebnisentwicklung.

Die Verwaltungsaufwendungen, die neben dem Personal- und Sachaufwand die Abschreibungen auf Sachanlagen umfassen, sind gegenüber dem Vorjahr um 7,2 % auf 180,0 Mio. Euro (Vorjahr: 167,9 Mio. Euro) gestiegen. „Der Sachaufwand wird durch im Zuge der Modernisierung der IT-Landschaft anfallende Kosten und Aufwendungen für Gebäude dominiert. Der Personalaufwand erhöhte sich hauptsächlich aufgrund von versicherungsmathematischen Bewertungsanpassungen bei der betrieblichen Altersvorsorge und den Tariflohnsteigerungen“, sagte Theileis.

Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen betrug hiernach 165,3 Mio. Euro (Vorjahr: 221,0 Mio. Euro).

Das Bewertungsergebnis lag mit -35,1 Mio. Euro erwartungsgemäß in ähnlicher Höhe wie im Vorjahr (Vorjahr: -39,9 Mio. Euro). „Das verteilungsfähige Ergebnis der L-Bank belief sich auf 130 Mio. Euro (Vorjahr: 180,2 Mio. Euro)“, sagte Theileis.

Aus dem Jahresergebnis 2019 wurden 80,0 Mio. Euro in den Förderfonds für Förderbeiträge des Jahres 2021 eingestellt. Der resultierende Jahresüberschuss belief sich auf insgesamt 50,0 Mio. Euro (Vorjahr: 50,2 Mio. Euro).

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 51,0 Mio. Euro. Es ist vorgesehen, hiervon 50,0 Mio. Euro zur Erhöhung der Kernkapitalquote in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und 1,0 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Bilanzsumme der Bank belief sich auf 77,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 69,6 Mrd. Euro). „Sie ist aufgrund kurzfristiger Geschäfte mit Laufzeit über den Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um acht Mrd. Euro gestiegen und bewegt sich damit im Planbereich. Auch sind keine wesentlichen strukturellen Veränderungen zu verzeichnen“, kommentierte Theileis.

Die Kernkapitalquote nach Basel III lag zum 31.12.2019 bei 20,06 % (Vorjahr 18,59 %). „Wir haben unser Ziel, eine Kernkapitalquote von rund 20 %, erreicht. Dieses Niveau wollen wir halten und so ein stabiler Partner für unseren Eigentümer sein“, erläuterte Theileis.

Die Corona-Pandemie ist mehr als nur ein vorübergehender Eingriff in unser Leben

Ökonomisch vorrangig ist zunächst die Überlebenssicherung der Unternehmen. Für die L‑Bank steht dabei die Abwicklung der Soforthilfe Corona im Auftrag des Landes und des Bundes im Vordergrund. Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern konnte hier ein augenblicklicher Liquiditätsengpass abgefangen werden.

„Das Soforthilfe-Förderprogramm ist die akute Unterstützungsmaßnahme für viele Unternehmen im Land. In seiner Schlagkraft gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist dieses Programm ein Ausrufezeichen. Man muss sich dabei immer vor Augen halten, dass es sich hierbei um das größte Förderprogramm in der Geschichte unseres Bundeslandes handelt. Auch für uns in der L‑Bank als Dienstleister des Landes stellt die Soforthilfe einen enormen Kraftakt dar. In der Spitze haben mehr als 1.000 L‑Bank-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig am Bewilligungs- und Auszahlprozess mitgewirkt“, so Weymayr.

Aktuell (28.04.2020) sind über 163.000 Anträge in einer Gesamthöhe von über 1,58 Mrd. Euro an die Unternehmen ausgezahlt. Zudem wurden rund 20.000 Anträge abgelehnt.

„Der Soforthilfe-Zuschuss ist aber nicht das einzige Förderinstrument, mit dem wir uns gemeinsam gegen die Wucht der Krise wehren wollen. Wir arbeiten dabei an einer breiten Angebotspalette mit Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen, Bürgschaften und Beteiligungskapital. Dabei haben wir immer auch im Blick, wie die massiven, weitreichenden Bundesangebote der KfW sinnvoll ergänzt werden können, sodass den Unternehmen im Land geholfen wird“, sagte Weymayr.

In diesem Sinne setzt die Reaktivierung des in der Finanzkrise 2009/2010 bereits bewährten Liquiditätshilfekredits an. Die etablierten Prozesse im Hausbankenverfahren haben ein schnelles Reagieren ermöglicht. Inzwischen wurden bereits mehr als 300 Anträge mit einem Volumen von über 63 Mio. Euro zugesagt.

„Aktuell arbeiten wir in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium an einer weiteren Optimierung des Liquiditätskredits. Wir denken etwa an die Kombinierbarkeit mit den verbesserten Bürgschaftsangeboten und an die Einführung eines Tilgungszuschusses. Wir hoffen, dass wir hier im Laufe des Monats Mai den Unternehmen im Land ein optimiertes Angebot machen können“, erläuterte Weymayr.

Eine Optimierung bereits erfahren hat das Bürgschaftsprogramm der L‑Bank. Dazu wurde an einer Beschleunigung der Entscheidungswege gearbeitet und der mögliche Bürgschaftsanteil auf bis zu 90 % erhöht.

Zudem wurde die Zuständigkeitsgrenze der L‑Bank für Bürgschaften bis zum 31.12.2020 auf 20 Millionen Euro ausgeweitet, gleichsam die Arbeitsteilung mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg angepasst. „Der Landtag hat uns in seiner Entscheidung am Montag (27.04.2020) auf dem Förderfeld des Bürgschaftsprogramms der L‑Bank einen großen Vertrauensvorschuss entgegengebracht. Dies gilt es nun, zum Wohle der baden-württembergischen Unternehmen umzusetzen. Dabei müssen Handlungs- und Entscheidungsgeschwindigkeit in eine Balance mit dem sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Geldern gebracht werden. Mit unserem neukonzipierten, beschleunigten Bürgschaftsverfahren sind wir selbstbewusst, dass uns dieser Schritt gelingt“, sagte Weymayr.

Für unsere Bestandskunden im Fördergeschäft bieten wir die Möglichkeit der Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Förderdarlehen, wenn der Stundungsantrag mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie begründet wird. „Damit kommen wir neben der Liquiditätswirkung beim Förderkunden selbst auch einem großen Wunsch unserer Finanzierungspartner in der technisch-administrativen Unterstützung ihrer eigenen Stundungsangebote nach. Das Instrument ist bereits stark nachgefragt: Bis zum gestrigen Tag wurden bereits über 6.200 Tilgungsaussetzungen angefragt“, erläuterte Weymayr.

Auch an bestehenden, bewährten Förderprogrammen, in denen die L‑Bank als Dienstleister stark eingebunden ist, wurde von den zuständigen Ministerien in Bund und Land gearbeitet, um diese „coronakrisenfest“ zu machen:

  • Im Land hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Ergänzung zum erfolgreichen Start-up-Programm Pre-Seed den Rettungsschirm Start-up BW Pre-Seed Pro-Tect auf den Weg gebracht, der Start-ups zur Deckung von Liquiditätsbedarf für sechs Monate bis maximal 200.000 Euro pro Einzelfall unterstützen soll.
  • Durch den Bund wurde ein Gesetzgebungsverfahren für Maßnahmen innerhalb des Elterngelds aus Anlass der Corona-Pandemie eingeleitet, das zum Ziel hat, die finanzielle Stabilität der Familien in und nach der Covid-19-Pandemie abzusichern. Die Maßnahmen sollen rückwirkend ab März 2020 gelten.

„Aber gerade in der Krise ist es wichtig, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Für den Mittelstand heißt das, dass wichtige Investitionen nicht allzu weit zurückgestellt werden sollten“, betonte Weymayr.

„Unser komplettes Förderangebot steht weiter offen! Und wir werden auch jenseits der Krise gemeinsam mit der Landesregierung ergänzende Impulse setzen. Im Fokus unserer Förderung stehen dabei die Megathemen unserer Zeit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. So arbeiten wir derzeit gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und der Kammerorganisation an der für den Herbst geplanten Meistergründungsprämie. Auch bei der in den vergangenen beiden Jahren sehr erfolgreichen Digitalisierungsprämie ist ein Neustart geplant – und auf dem Förderfeld der Nachhaltigkeit arbeiten wir an Ideen, um unser grundsätzlich passendes und schlagkräftiges Förderportfolio sinnvoll zu ergänzen.

Die Corona-Pandemie stellt Menschen, Familien, Unternehmen und Regierungen weltweit vor große Herausforderungen. Sie bringt wichtige neue Erfahrungen, die sowohl unsere Einstellungen wie unser Handeln zukünftig beeinflussen werden. Als Förderbank des Landes werden wir versuchen, diese Aspekte in unserer täglichen Arbeit, aber auch in unseren langfristigen Überlegungen mit aufzunehmen – und so weiterhin unseren Beitrag dazu leisten, dass Baden-Württemberg wirtschaftlich stark, solidarisch und lebenswert bleibt.“

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zur Presseinformation

  • Presse-Information: L-Bank-Bilanz 2019: Das starke Förderjahr ist Kraftquelle für die Krise

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    Eingestellt am 30.04.2020
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  • Porträtbild Edith Weymayr

    Abdruck frei; Quelle: L‑Bank/Wagenhan

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    Eingestellt am 25.11.2022
    Gültig ab 25.11.2022
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  • Porträtbild Dr. Ulrich Theileis

    Abdruck frei; Quelle: L-Bank/Wagenhan

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    Eingestellt am 19.12.2019
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  • Lebenslauf Edith Weymayr

    Edith Weymayr wurde 1964 in Amberg (Oberpfalz) geboren. Nach Abitur und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität in Bayreuth begann sie 1990 ihre berufliche Laufbahn als Risikomanagerin bei der Commerzbank AG.

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    Eingestellt am 01.05.2024
    Gültig ab 01.05.2024
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  • Geschäftsbericht 2019

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    Eingestellt am 28.04.2020
    Gültig ab 29.04.2020
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  • L‑Bank in Zahlen 2019

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    Eingestellt am 28.04.2020
    Gültig ab 29.04.2020
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