Eigenkapitalstärkung

Beteiligungsfonds BW geht an den Start - Antragstellung ab sofort möglich

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Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Je länger die Krise anhält, desto klarer wird für alle Beteiligten, dass es mit Krediten allein nicht mehr getan ist. Die Absicherung der Eigenkapitalbasis muss stärker in den Fokus rücken“ | Ministerin Sitzmann: „Der Beteiligungsfonds ist eine wichtige zusätzliche Hilfe für Unternehmen, für die die Situation zunehmend schwieriger wird, je länger die Pandemie dauert“

Stuttgart. 21.12.2020. Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren. Nachdem der Landtag im Oktober das Beteiligungsfondsgesetz beschlossen hatte, liegt nun auch die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission vor.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Die Entwicklung der vergangenen Wochen zeigt deutlich: Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft mehr denn je vor gewaltige Herausforderungen – vor allem die mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Je länger die Krise anhält, desto klarer wird für alle Beteiligten, dass es mit Krediten allein nicht mehr getan ist. Die Absicherung der Eigenkapitalbasis muss stärker in den Fokus rücken. Mit dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg hat die Landesregierung genau dafür ein wichtiges Instrument geschaffen.“

Finanzministerin Edith Sitzmann erklärte: „Der Beteiligungsfonds ist eine wichtige zusätzliche Hilfe für Unternehmen, für die die Situation zunehmend schwieriger wird, je länger die Pandemie dauert. Wir geben ihnen die Möglichkeit, die Eigenkapitaldecke zu stärken, wenn die eigene Kraft ausgeht. Ich hoffe, dass wir dieses Instrument möglichst selten einsetzen müssen.“

Vorstandsvorsitzende der L‑Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Mit dem Beteiligungsfonds komplettiert Baden-Württemberg den vielfältigen Werkzeugkasten, mit dem wir die Wirtschaft im Land mit Corona-Sonderprogrammen unterstützen können: Neben diversen Zuschussprogrammen, Förderkrediten, Bürgschaften und hybriden Finanzierungen wie Mezzanine BW kommt nun ein Programm der Beteiligungsfinanzierung hinzu.“

Weitere Informationen

Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds beim Wirtschaftsministerium einreichen. Er richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 01.01.2020, ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg.

Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800.000 Euro.

Die vertiefte Prüfung der Anträge erfolgt durch die L-Bank. Über den Antrag entscheidet im Anschluss ein Beteiligungsrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums besteht. Die Anträge werden bearbeitet, sobald die entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet ist.

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  • Presseinformation: Beteiligungsfonds Baden-Württemberg geht an den Start

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    Eingestellt am 21.12.2020
    Gültig ab 21.12.2020
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