Zumeldung

Fristverlängerung bei den Corona-Soforthilfen

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Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte am Freitag (14.01.2022) in Stuttgart: „Ich begrüße, dass der Bund nun für Klarheit sorgt und – meiner Forderung entsprechend – die Terminierung zur Vorlage der Schlussberichte auf Ende des Jahres verlängert hat. Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben. Damit sollte es gelingen, dass die Rückmeldung abhängig der pandemischen Lage und der hierdurch verursachten wirtschaftlichen Situation der betroffenen Betriebe möglichst keine untragbare Belastung für deren Liquidität darstellt."

Hintergrund

Die Bundes- und die Landesregierung haben im Frühjahr 2020 mit der Soforthilfe Corona gemeinsam ein Notfallprogramm geschaffen, um die unmittelbar eingetretenen Auswirkungen der Corona-Pandemie für von der Krise betroffene Betriebe schnellstmöglich zu lindern. In Baden-Württemberg konnten 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro unterstützt werden.

In enger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und mit dem Bundeswirtschaftsministerium wurde in Baden-Württemberg ein Rückmeldeverfahren eingeleitet.

Das aktuell durchgeführte Rückmeldeverfahren dient in erster Linie der Erfüllung der bundesgesetzlich festgelegten Mitteilungspflicht der Bewilligungsstellen gegenüber der Finanzverwaltung. Konkret abgefragt werden daher vor allem Steuernummer/ Steuer-ID sowie Gründungs-/ Geburtsdatum. Darüber hinaus werden nochmals sämtliche Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger an ihre Pflichten erinnert, eine Ex-Post-Betrachtung der Situation im Frühjahr 2020 zu machen und gegebenenfalls bestehende Rückzahlungsbedarfe mitzuteilen.

Die Rückmeldung als solche ist für alle Soforthilfeempfängerinnen und Soforthilfeempfänger verpflichtend und noch bis zum 16.01.2022 möglich.

 

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