Stuttgart, 23.03.2022. Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Programm Tilgungszuschuss Corona bis zum 30.06.2022. Das hat der Ministerrat gestern (22.03.2022) beschlossen. „Die entgangenen Umsätze der vergangenen zwei Jahre sind in Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Das unterscheidet sie von anderen Branchen und führt dazu, dass die fehlenden Einnahmen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe werden können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit dem Tilgungszuschuss unterstützen wir Unternehmen und Soloselbständige hart getroffener Dienstleistungsbranchen wie Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche, Taxi- und Mietwagengewerbe oder Unternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung dabei, Tilgungsraten zu begleichen.“ Ursprünglich endete der Förderzeitraum bereits am 31.03.2022.
„Bisher haben Unternehmen knapp 2.800 Anträge auf Tilgungszuschuss Corona bei den Industrie- und Handelskammern gestellt“, zog Wolfgang Grenke, Präsident des Baden‑Württembergischen Industrie‑ und Handelskammertages (BWIHK), heute eine Zwischenbilanz zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona. „Die Industrie- und Handelskammern werden auch die Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona III in Baden-Württemberg mit ihrer Wirtschaftsexpertise, der Erfahrung aus den bisherigen Förderzeiträumen und aufgrund der Nähe zu den Unternehmen in den Regionen rasch voranbringen.“
Insgesamt konnten seit Sommer 2020 mit den Landesförderprogrammen Tilgungszuschuss Corona I und II Unternehmen und Selbständige hart betroffener Dienstleistungsbranchen mit über 22 Mio. Euro unterstützt werden.
Die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden. Daher steht die L‑Bank auch beim Tilgungszuschuss Corona III bereit, damit die Hilfe zügig bei den hart betroffenen Unternehmen ankommt.“