Corona-Hilfen

Tilgungszuschuss Corona III: Förderzeitraum bis 30.06.2022 verlängert

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Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Fehlende Einnahmen in Verbindung mit weiterlaufenden Tilgungsraten können zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe werden. Wir unterstützen Unternehmen und Soloselbstständige.“

Stuttgart, 23.03.2022. Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Programm Tilgungszuschuss Corona bis zum 30.06.2022. Das hat der Ministerrat gestern (22.03.2022) beschlossen. Die entgangenen Umsätze der vergangenen zwei Jahre sind in Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Das unterscheidet sie von anderen Branchen und führt dazu, dass die fehlenden Einnahmen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe werden können, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Mit dem Tilgungszuschuss unterstützen wir Unternehmen und Soloselbständige hart getroffener Dienstleistungsbranchen wie Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche, Taxi- und Mietwagengewerbe oder Unternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung dabei, Tilgungsraten zu begleichen. Ursprünglich endete der Förderzeitraum bereits am 31.03.2022.

Bisher haben Unternehmen knapp 2.800 Anträge auf Tilgungszuschuss Corona bei den Industrie- und Handelskammern gestellt, zog Wolfgang Grenke, Präsident des BadenWürttembergischen Industrie‑ und Handelskammertages (BWIHK), heute eine Zwischenbilanz zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona. „Die Industrie- und Handelskammern werden auch die Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona III in Baden-Württemberg mit ihrer Wirtschaftsexpertise, der Erfahrung aus den bisherigen Förderzeiträumen und aufgrund der Nähe zu den Unternehmen in den Regionen rasch voranbringen.“

Insgesamt konnten seit Sommer 2020 mit den Landesförderprogrammen Tilgungszuschuss Corona I und II Unternehmen und Selbständige hart betroffener Dienstleistungsbranchen mit über 22 Mio. Euro unterstützt werden.

Die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, Edith Weymayr, erklärte: Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden. Daher steht die LBank auch beim Tilgungszuschuss Corona III bereit, damit die Hilfe zügig bei den hart betroffenen Unternehmen ankommt.

Weitere Informationen

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III schließt wie seine Vorgängerprogramme eine Förderlücke der Überbrückungshilfen. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen (Finanzierungsleasing), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt.

Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde außerdem der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 % im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022. Die Anträge können in Kürze gestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm, der Antragstellung, insbesondere die Formulare für die Beantragung und die Antragsfrist finden Sie ab Anfang April 2022 unter:

 

  • Presseinformation: Tilgungszuschuss Corona III: Förderzeitraum bis 30.06.2022 verlängert

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    Eingestellt am 23.03.2022
    Gültig ab 23.03.2022
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