Start-up-Förderung

Landesregierung und L-Bank weiten Start-up-Förderung aus / Neues Förderprogramm InnoGrowth BW gestartet

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Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir investieren konsequent in neue Ideen und Start-ups. Sie gestalten die Zukunft unserer Wirtschaft entscheidend mit.“

L‑Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr: „Mit InnoGrowth BW schaffen wir noch bessere Finanzierungsbedingungen für junge und innovative Unternehmen in Baden-Württemberg.“

Stuttgart/Karlsruhe, 16.10.2023. Mit dem Ziel, die Eigenkapitalbasis von Start-ups in Baden-Württemberg zu stärken und wachstumsfördernde Investitionen zu ermöglichen, haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die L‑Bank ein neues Förderprogramm aufgelegt. InnoGrowth BW ergänzt das bestehende Start-up-Förderangebot und bietet dynamischen Start-ups eine attraktive Möglichkeit, an zusätzliches Kapital zu gelangen.

InnoGrowth BW zeigt erneut, dass wir gezielt in Zukunftsbranchen und Zukunftsunternehmen investieren“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Innovative Ideen und Geschäftsmodelle sowie Menschen, die sie umsetzen, bringen Baden-Württemberg in besonderer Weise voran.“

InnoGrowth BW ist ein Refinanzierungsprogramm, über das 70 % – höchstens jedoch 5,25 Mio. Euro – des finanziellen Engagements einer Beteiligungsgesellschaft oder eines privaten Investors in einem Start-up oder einem jungen wachstumsorientierten Unternehmen mit einem zinslosen Darlehen abgesichert werden können. Die Mittel stammen überwiegend von der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, einen Teil steuert das Land bei. „Die Konditionen in InnoGrowth BW, insbesondere die Haftungsfreistellung für das Refinanzierungsdarlehen, machen es Investorinnen und Investoren leicht, sich an vielversprechenden innovativen Unternehmen finanziell zu beteiligen. Junge Unternehmen bekommen so einen besseren Zugang zu Kapital“, erläuterte die L‑Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr.

Das Programmvolumen beträgt zunächst 75 Mio. Euro für die kommenden drei Jahre. Voraussetzung für eine InnoGrowth BW-Finanzierung ist ein innovatives Geschäftsmodell, der Sitz oder die Schwerpunkttätigkeit des geförderten Unternehmens müssen in Baden-Württemberg liegen und der Gruppenumsatz darf 75 Mio. Euro nicht übersteigen.

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    Eingestellt am 16.10.2023
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