Innovationsförderung

Förderprogramm Innovationsgutscheine wird fortgeführt

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Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘ gestellt werden.“

Stuttgart/Karlsruhe, 08.12.2023. Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin THE Innovation LÄND bleibt, unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bereits seit 2008 Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Innovationsgutscheinen.
„Dieses erfolgreiche Innovationsprogramm wird fortgeführt. Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘ gestellt werden“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben. Mit der operativen Durchführung des Programms hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die L‑Bank beauftragt. „Der Innovationsgutschein wird Unternehmen wie in der Vergangenheit auch als Zuschuss ausbezahlt. Die Förderung deckt maximal 50 % der Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden“, sagte die Vorsitzende des L‑Bank-Vorstands Edith Weymayr zu den Programmkonditionen.

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien. Das bisherige Förderspektrum ist dabei erhalten geblieben:

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.

  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.

  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

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    Eingestellt am 08.12.2023
    Gültig ab 08.12.2023
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