Ungebrochen starke Nachfrage nach Elterngeld

Fast 150.000 Anträge auf finanzielle Unterstützung konnten 2023 bewilligt werden

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Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha: „Elterngeld ist ein wichtiger Grundpfeiler der Familienförderung.“

L‑Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr: „Mit unserem digitalen Elterngeld-Antrag nehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“ 

Stuttgart/Karlsruhe, 28.12.2023. Das Elterngeld in Baden-Württemberg erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Zwei Trends der vergangenen Jahre verstetigen sich dabei: Immer öfter wird es elektronisch beantragt, und immer mehr Männer nehmen es in Anspruch. 2023 wurden insgesamt mehr als 1,1 Mrd. Euro für fast 150.000 Alleinerziehende und Paare bewilligt (Stichtag 15.12.2023). „Es ist einmal mehr ein Rekordjahr für das Elterngeld“, hob der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha hervor. „Diese Form der Unterstützung ist ein Grundpfeiler der Familienförderung und ein starkes Argument in der Familienplanung junger Paare.“

Elterngeld spiegelt gesellschaftliche Trends

In der Bilanz fällt auf, dass sich der Trend zur Online-Beantragung des Elterngelds fortsetzt und dass es die klare geschlechtliche Fokussierung auf Mütter nicht mehr gibt. L‑Bank-Chefin Edith Weymayr wies dem Elterngeld diesbezüglich eine gesellschaftliche Vorbildfunktion zu: „Das Elterngeld spiegelt zwei große gesellschaftliche Entwicklungen wider: die zunehmende Digitalisierung in nahezu allen Bereichen und die Abkehr von überlieferten Geschlechterrollen.“ Beide Trends werden vom Sozialministerium und der L‑Bank ausdrücklich begrüßt.

Rund 64 % aller 2023 bewilligten Elterngeldanträge wurden online gestellt. Bei fast 104.000 Geburten, für die Elterngeld bewilligt wurde, stellten knapp 52.000 Väter alleine oder mit dem anderen Elternteil gemeinsam den Antrag, das entspricht einer Männerquote von fast 50 %. Die höchste Online-Quote gibt es im Stadtkreis Heidelberg, den höchsten Prozentsatz an männlichen Elterngeldempfängern gibt es im Stadtkreis Freiburg. Absolut gesehen die meisten positiven Antragsbescheide und höchsten Bewilligungssummen gab es in den bevölkerungsstarken Kreisen Ludwigsburg, Stuttgart und Esslingen.

Elterngeld wird 2024 noch digitaler

Mit der digitalen Elterngeldbeantragung nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Seit diesem Jahr nutzt auch Nordrhein-Westfalen den Online-Antrag der L‑Bank, und für das kommende Jahr sind weitere Digitalisierungsschritte geplant. Unter anderem soll im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der digitale Datenaustausch mit anderen Verwaltungsstellen aufgenommen werden. Geplant ist zum Beispiel, dass die L‑Bank mit Einwilligung der Mütter Daten zum Mutterschaftsgeldbezug direkt bei den Krankenkassen abfragt. „Damit vermeiden wir, dass die Mütter entsprechende Bescheinigungen bei der L‑Bank einreichen müssen. Das beschleunigt und vereinfacht die Abläufe, sowohl für die L‑Bank als auch für Antragstellerinnen und Antragsteller“, so L‑Bank-Chefin Weymayr.

Weitere Informationen

Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Familien nach der Geburt zu sichern, wenn Eltern in dieser Zeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken und dadurch ein geringeres Einkommen beziehen. Eltern können zwischen dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination von beidem wählen. Zudem gibt es für Teilzeitbeschäftigte auch die Möglichkeit, den Elterngeldbezug durch bis zu jeweils vier Partnerschaftsmonate zu verlängern. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Der Bundestag und auch der Bundesrat haben das Haushaltsfinanzierungsgesetz mit den Regelungen zum Elterngeld am 15.12.2023 beschlossen. Danach sinkt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.04.2024 auf die Welt kommen die aktuelle Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare und Alleinerziehende. In einem ersten Schritt liegt die Grenze für Paare für Geburten ab dem 01.04.2024 bei 200.000 Euro und für Alleinerziehende bei 150.000 Euro. Für Geburten ab dem 01.04.2025 liegt die Grenze für Paare dann bei 175.000 Euro. Zudem wird die gemeinsame Elternzeit begrenzt. Bisher konnten Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren. Für Geburten ab dem 01.04.2024 können Eltern dies nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Für Eltern, deren Kinder bis zum 31.03.2024 geboren werden, ändert sich nichts.

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  • Presseinformation: Ungebrochen starke Nachfrage nach Elterngeld

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