Hoffmeister-Kraut: „Mit der Verlängerung der Antragsfrist helfen wir stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs‑ und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung und gewähren ihnen noch länger Zeit, einen Antrag für das Programm zu stellen.“
Corona-Hilfsprogramme
Landesregierung verlängert Antragsfrist für Tilgungszuschuss Corona II bis 31.03.2022
Stuttgart, 01.12.2021. Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II
Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), erläutert: „Ein Großteil entgangener Umsätze und damit Einkommensmöglichkeiten sind in den hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie beispielsweise Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Die Industrie‑ und Handelskammern werden die Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona II in Baden-Württemberg weiterhin mit ihrer Wirtschaftsexpertise und aufgrund der Nähe zu den Unternehmen in den Regionen begleiten und rasch voranbringen.“
Die Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden. Daher steht die L‑Bank auch beim Tilgungszuschuss Corona II bereit. Wir tun weiterhin alles dafür, dass der Tilgungszuschuss zügig bei den hart betroffenen Unternehmen ankommt.“
Weitere Informationen
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das gesamte Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III und III Plus