Bei allen internen Abläufen legt die L-Bank höchsten Wert auf Compliance und Effizienz. Auch für Nachhaltigkeitsthemen verfügen wir über Prozesse zur effizienten Entscheidung und Umsetzung – und um unser Engagement transparent zu machen.

Handlungsbereiche
Unternehmensführung
Gute Unternehmensführung
Wir gehen mit gutem Beispiel voran
Die Verpflichtung der L‑Bank zu einer guten Unternehmensführung ist Teil ihres Selbstverständnisses. Als Förderinstitut des Landes sieht sich die L‑Bank in besonderem Maße einem rechtlich einwandfreien Handeln und dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie bekennt sich zu ihrer ethischen Verantwortung und hat den Anspruch, in dieser Hinsicht beispielgebend zu sein.
Dabei setzt sie nicht allein auf die Einhaltung geltender Gesetze und externer Vorschriften, wie auf das Befolgen des umfangreichen bankaufsichtsrechtlichen Regelwerks, das eine Vielzahl an Vorgaben zur Unternehmensführung und -organisation enthält.
Zusätzlich haben Vorstand und Verwaltungsrat der L‑Bank bereits 2013 die verbindliche Übernahme des Public-Corporate-Governance-Kodex des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Zudem wurden ein Ethik- und Verhaltenskodex sowie ein Nachhaltigkeitskodex verabschiedet und das Leitbild nachhaltiger Entwicklung in die Geschäftsstrategie integriert.
Weitere freiwillige Selbstverpflichtungen wie die mit dem Land geschlossene Klimaschutzvereinbarung, die Eco-Management and Audit Scheme -Validierung, die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Finanzplatzes Stuttgart oder die Klimawin-BW-Verpflichtungen (ehemals Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit -Charta) sowie das mit der United Nations Environment Programme Finance Initiative - Die Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen -Mitgliedschaft eingegangene Bekenntnis zur Integration von environmental, social and governance -Aspekten, geben den L‑Bank-Beschäftigten eine klare Handlungsorientierung.
Compliance und Hinweisgeberschutz
Die L-Bank verfügt über ein System von strukturellen und prozessualen Elementen, um Fehlverhalten zu verhindern, aufzudecken bzw. zu bekämpfen. Über den Ethik- und Verhaltenskodex der L-Bank als universalen Wertekanon hinaus präzisieren eine Reihe von internen Richtlinien interne Abläufe und stellen deren Regelhaftigkeit sicher. Bei Verdachtsfällen greift unverzüglich ein Verfahren zur unabhängigen und objektiven Untersuchung. Die Hinweisgeber sind entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt.
Die L-Bank verfügt über Maßnahmen für die Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben, insbesondere auch zur Prävention gegen Geldwäsche, Korruption und sonstige strafbare Handlungen. Der Bereich Governance und Compliance sowie das Referat Geldwäsche wirken auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben hin. Sie berichten gemäß einem festgelegten Turnus an Vorstand und Verwaltungsrat.
Nachhaltig(keit) gemanagt
Nachhaltigkeitsthemen sind für die L‑Bank kein Neuland. Als Arbeitgeber und Finanzinstitut befassen wir uns seit langem mit gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragestellungen. Zudem nimmt die L-Bank als Förderbank für den nachhaltigen Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden und sozial inklusiven Wirtschaft in Baden-Württemberg eine besondere Rolle ein. Grundlage für das nachhaltigkeitsorientierte Handeln der L-Bank ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Jahr 2012 hat die L‑Bank mit dem Aufbau eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements begonnen. Bei uns ist Nachhaltigkeit eine bankweite Querschnittsaufgabe. Dazu haben wir ein Nachhaltigkeitsboard etabliert, über das Vertreter verschiedener Abteilungen aus dem ganzen Haus mitarbeiten.
Ein zentrales Nachhaltigkeitsteam koordiniert das Nachhaltigkeitsboard und berichtet dem Vorstand in festem Turnus über nachhaltigkeitsbezogene Themen. In den Vorstandssitzungen stehen regelmäßig nachhaltigkeitsbezogene Aspekte auf der Agenda. Und auch der Verwaltungsrat berät nachhaltigkeitsbezogene Themen in seinen Sitzungen.
Vorstand und Verwaltungsrat
Governance beschreibt die Strukturen und Prozesse, die eine verantwortungsvolle Führung und Kontrolle sicherstellen. Die Organe der Bank sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Unser dreiköpfiger Vorstand vertritt die L-Bank und führt ihre Geschäfte. Für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sind Rollenprofile festgelegt, die unter anderem die nach §25 c Gesetz über das Kreditwesen erforderliche Zuverlässigkeit abdecken. Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat etwa die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategien jährlich zur Zustimmung vor. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der Bank und überwacht die Geschäftsführung.
Rechtsgrundlagen
Die L-Bank ist vollständig im Besitz des Landes Baden-Württemberg und handelt in dessen Auftrag. Die L-Bank unterstützt das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Grundlage dafür sind klar definierte Grundsätze. Dazu zählen in erster Linie das L-Bank-Gesetz und die L-Bank-Satzung.
Weitere Informationen
Diese und weitere Ausführungen sind im Nachhaltigkeitsbericht unter G1 Unternehmenspolitik (ab Seite 64) zu finden.