Ministerpräsident Kretschmann: Landeswohnraumförderung ist zentrales Werkzeug des Landes für mehr bezahlbaren Wohnraum
Bauministerin Razavi stellt im Kabinett Konzeption des neuen Förderprogramms 2022 vor und zieht für 2021 positive Bilanz
Presseinformationen
Ministerpräsident Kretschmann: Landeswohnraumförderung ist zentrales Werkzeug des Landes für mehr bezahlbaren Wohnraum
Bauministerin Razavi stellt im Kabinett Konzeption des neuen Förderprogramms 2022 vor und zieht für 2021 positive Bilanz
Ministerpräsident Kretschmann: Unternehmerische Vorbilder für zukunftsfähige und klimaneutrale Gesellschaft gesucht
Die vierte Corona-Welle belastet vor allem Unternehmen im Einzelhandel und Dienstleistungssektor – ab Frühjahr ist mit einer Steigerung der konjunkturellen Dynamik zu rechnen.
Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben.“
Landesregierung und L‑Bank suchen Unternehmenspersönlichkeiten
Auszeichnung honoriert Vorbilder, die einen Beitrag für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Gesellschaft leisten
Bewerbung bis 21.02.2022 online auf landespreis-bewerben.de
Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Ich bin froh, dass wir bei der Bewältigung der Pandemie auf den Einsatz und die Expertise der L‑Bank zählen können.“
L‑Bank-Wirtschaftsförderbilanz 2021: 9,5 Mrd. Euro für die Bewältigung der Corona-Folgen und die Transformation der Wirtschaft in Baden-Württemberg
Sozialminister Manne Lucha: „Die neuen gesetzlichen Regelungen stärken und flexibilisieren das Elterngeld. Das Familienleben junger Familien profitiert.“
Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir werden die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet.“
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage und der damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer wird die Online-Anwendung für das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona auf der Internetseite der L‑Bank für alle zur Rückmeldung Verpflichteten noch bis zum 16.01.2022 zur Verfügung stehen.